In verschiedenen Deutschschweizer Kantonen gibt es aktuell Bestrebungen, den Französischunterricht in die Sekundarstufe zu verschieben, weil die Belastung für die Kinder zu gross sei und weil die Kompetenzen in der zweiten Landessprache am Ende der obligatorischen Schulzeit tatsächlich unbefriedigend ist. Wir anerkennen diese Herausforderungen und sehen ebenfalls Handlungsbedarf. Eine Verschiebung auf die Sekundarstufe ist für uns jedoch nicht die richtige Antwort, da sie den bestehenden Sprachenkompromiss infrage stellt. Im Vordergrund muss vielmehr die Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit des Unterrichts stehen. Deshalb erwarten wir vom Bundesrat, dass er eine umfassende, faktenbasierte Auslegeordnung zur Einführung und Wirksamkeit des Fremdsprachenunterrichts vorlegt (vgl. Po. 25.4009 Christ) sowie die Wirksamkeit des Unterrichts der zweiten Landessprache überprüft (vgl. Po. 25.4079 Weber). Nur auf einer soliden Evidenzgrundlage lassen sich die Qualität des Sprachunterrichts gezielt verbessern und die nationale Kohäsion langfristig stärken.
Wir erachten es als zentralen Grundsatz, dass das Erlernen einer zweiten Landessprache bereits in der Primarstufe beginnt. Die zweite Landessprache soll dabei die erste unterrichtete Fremdsprache sein und Vorrang vor einer weiteren Fremdsprache haben. Die zweite Landessprache ist dabei nicht nur Bildungsinhalt, sondern auch eine wichtige Türe, die sich zum Kulturraum der anderen Sprachregionen der Schweiz öffnet. Ein früher Beginn schafft die Grundlage dafür, sprachliche Kompetenzen über mehrere Jahre hinweg kontinuierlich aufzubauen und das Interesse an anderen Sprachregionen zu fördern.
Unter Wahrung dieses Grundsatzes soll die kantonale Zuständigkeit bestehen bleiben (Art. 61a Abs. 1 BV): Die Kantone sollen eigenständig bestimmen, wann sie den Unterricht innerhalb der Primarstufe einführen, und sich über die entsprechenden interkantonalen Gremien koordinieren. Wir appellieren an die Kantone, diese Verantwortung im Sinne des Bildungsraumes Schweiz wahrzunehmen und den Sprachenkompromiss aufrecht zu erhalten.
Sollte diese kantonale Koordination scheitern und sollten einzelne Kantone den Unterricht in der zweiten Landessprache auf die Sekundarstufe verschieben, unterstützen wir das Vorhaben des Bundesrats, subsidiär über das Sprachengesetz einzugreifen (Art. 62 Abs. 4 BV). Ein Eingreifen des Bundes ist für uns somit eine subsidiäre Absicherung des Sprachenkompromisses und nicht die bevorzugte Form der Steuerung. Die bundesrechtliche Vorgabe soll sich auf den spätestmöglichen Beginn beschränken und den Kantonen bei der konkreten Ausgestaltung den grösstmöglichen Spielraum belassen.
Wir unterstützen deshalb grundsätzlich Variante 2, wonach der Unterricht in der zweiten Landessprache in der Primarstufe beginnen und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit dauern würde. Konkret sprechen wir uns dafür aus, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache als erste Fremdsprache spätestens im 5. Schuljahr (HarmoS 7[1]) einsetzen soll. Die Variante 2 gewährleistet einen genügend frühen Einstieg für einen nachhaltigen Spracherwerb, und belässt den Kantonen zugleich Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung.
Die gesetzliche Regelung muss durch Massnahmen zur Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit des Unterrichts begleitet werden. Denn ein früherer Beginn ist kein Selbstzweck, entscheidend sind die tatsächlich erreichten Kompetenzen am Ende der obligatorischen Schulzeit. Insgesamt ist auch die Anzahl der Lektionen über die ganze obligatorische Schulzeit entscheidend, was deshalb ein alternativer Regelungsansatz wäre. Das Ziel muss es sein, die Bedeutung der Landessprachen und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu sichern. Die Bundeskompetenz soll aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Kantone den Primarschulbeginn nicht mehr im Rahmen ihrer eigenen Koordination gewährleisten können.
[1] Art. 6 HarmoS-Konkordat legt die strukturellen Eckwerte der obligatorischen Schule fest: Die Dauer der Primarstufe beträgt demnach acht Jahre, inklusive Vorschule oder Eingangsstufe; die Sekundarstufe dauert in der Regel drei Jahre. In dieser Stellungnahme wird die traditionelle Zählweise verwendet.