Stellungnahme der GLP zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45

Stellungnahme der GLP zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse: Verkehr ’45

Die GLP setzt sich für eine integrale Verkehrs- und Raumplanung ein, die Projekte nach einer transparenten Kosten-Nutzen-Analyse priorisiert. Sie steht zu einem starken und zuverlässigen öffentlichen Verkehr. Der Substanzerhalt muss deshalb gesichert sein. Kapazitätsausbauten sollen erfolgen, wenn keine effizienteren Lösungen bestehen.

Die GLP begrüsst daher die Vorlage im Grundsatz, hat jedoch verschiedene Vorbehalte. Mit der Bündelung der Planung von Strassen-, Schienen- und Agglomerationsverkehrsprojekten in einer Vorlage vollzieht der Bundesrat zwar einen ersten Schritt in Richtung integraler Verkehrsplanung, es fehlen jedoch ein Gesamtverkehrskonzept und eine systematische Prüfung von Massnahmen, die den Ausbaubedarf senken. Dazu gehören ein intelligentes Verkehrsmanagement, Anreize zur Nachfragelenkung (z.B. Mobility Pricing oder Sparbillette in Randzeiten), Direktverbindungen zur Entlastung der Knoten, eine schnellere Digitalisierung der Bahn, kombinierte Güterverkehrslösungen sowie alternative Verkehrssysteme in den Agglomerationen. Solche Massnahmen sind systematisch zu prüfen, bevor ein Angebotsausbau beschlossen wird. Eine solche verkehrsträgerübergreifende Prüfung und ein entsprechend gesamtheitliches Verkehrskonzept wären zudem mit einer Zusammenlegung von BIF und NAF zu einem verkehrsübergreifenden Mobilitätsfonds und von BAV und ASTRA zu einem Bundesamt für Mobilität zu verbinden.

 

Auch vor diesem Hintergrund teilt die GLP die Kritik der EFK, dass für die neuen Ausbauvorhaben wesentliche Grundlagen für eine nachvollziehbare und fundierte Priorisierung fehlen. Die GLP erwartet eine Überarbeitung der Grundlagen.

 

Bei den Nationalstrassen lehnt die GLP die derzeit vorgesehenen Kapazitätserweiterungen vor einer umfassenden Prüfung von Alternativen zu einem Kapazitätsausbau ab, insbesondere da der Bundesrat kapazitätserweiternde Projekte vorsieht, welche das Volk zuvor abgelehnt hat. Prioritär ist für die GLP im Strassenverkehr der Substanzerhalt, die Sicherheit, die Digitalisierung und vor allem die Elektrifizierung.

 

Im Schienenverkehr wird aus Sicht der GLP dem Angebotsausbau und der Stärkung der Resilienz auf der Achse Ost-West, aber auch der sicheren Finanzierung des Substanzerhalts noch zu wenig Priorität beigemessen. Den Grimseltunnel, bei welchem gemäss EFK schon nur die laufenden Kosten den Nutzen übersteigen würden, lehnt die GLP ab. Beim Tiefbahnhof Luzern sind die Entscheidungsgrundlagen für die GLP noch unzureichend, da die Kosten und Risiken eines Ausbaus zu einem Durchgangsbahnhof in der zweiten Etappe nicht abschliessend feststehen, der Tiefbahnhof aber nur als Durchgangsbahnhof den vollen Nutzen erzielt.

 

Das Programm Agglomerationsverkehr unterstützt die GLP, erwartet aber eine klare Priorisierung von ÖV-Hochleistungsachsen und Veloinfrastruktur gegenüber strassenorientierten Massnahmen.

 

Mit Blick auf die Finanzierung geht die GLP mit dem Bundesrat einig, dass eine Verlängerung des Mehrwertsteuer‑Promilles für den BIF notwendig sein dürfte, um die Finanzierung stabil zu halten und bereits beschlossene Projekte ohne Verzögerungen umzusetzen. Die GLP regt jedoch an, neue Finanzierungsformen zu prüfen, um regionalen Prioritäten besser gerecht zu werden. So ist heute im Grundsatz keine Teilfinanzierung von regionalen Ausbauprojekten vorgesehen, sondern nur ein Alles-oder-Nichts-Entscheid. Mit einer Teilfinanzierung regionaler Ausbauprojekte könnte verhindert werden, dass Projekte mit mehrheitlich regionalem Nutzen überproportional Bundesmittel beanspruchen. Umgekehrt würde eine Teilfinanzierung den Kantonen ermöglichen, regionalpolitisch wichtige Ausbauten zu realisieren, die im nationalen Angebotskonzept nicht prioritär sind. Insgesamt wäre eine zielgerichtetere und differenziertere Finanzierung möglich.

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