Die Ausrichtung des Grundversorgungsauftrags der Post entspricht nicht mehr den heutigen Realitäten. 2025 nutzten auch bei den über 60-Jährigen 93% das Internet in den letzten drei Monaten und fast 80% täglich.[1] Die Digitalisierungsrate wird in den nächsten Jahren weiter steigen. Die Zustellmengen an physischen Briefen und Zeitungen werden parallel dazu abnehmen. Mit diesem Wandel steigen die Kosten des Grundversorgungsauftrags, der weiterhin auf die Zustellung von physischen Briefen, Paketen und Zeitungen sowie Bargeld ausgerichtet ist und von dem eine immer tiefere Anzahl Personen profitiert.
Eine Reform ist dringend notwendig. Denn die Post versucht die abnehmenden Mengen in der Grundversorgung bisher durch Tätigkeiten in Bereichen ausserhalb der Grundversorgung zu kompensieren. Zwischen 2020 und 2024 gab die Post fast eine halbe Milliarde Franken für ihre Expansion in digitale Märkte aus. Die Post kaufte u.a. einen Werbevermittler (Livesystems), eine Buchhaltungssoftware (Klara), einen Cloud Dienstleister (Tresorit) oder verschiedene Cyber Security-Unternehmen (u.a. terreActive, Open Systems). Diese Tätigkeiten gingen mit hohen Risiken für die Steuerzahler einher. Vergangenes Jahr wies die Abteilung Digital Services einen Verlust von 51 Millionen Franken, im Jahr davor von 67 Millionen Franken aus. Dieser Expansionskurs geht aber auch mit Wettbewerbsverzerrungen in funktionierenden Märkten zulasten angestammter KMU einher.
Die GLP hat daher bereits im März 2018 im Nachgang zur PostAuto-Affäre eine Fokussierung von Staatskonzernen auf ihre Kernaufgaben im Service public und einen Marschhalt bei der Ausdehnung in private Märkte gefordert. Seither hat sie über zehn Vorstösse dazu eingereicht, darunter auch die vom Parlament unterstützte pa. Iv. 23.462 «Klare Spielregeln für Bundesunternehmen im Wettbewerb mit Privaten».
Anstatt KMU zu schützen und klare Korrekturen vorzunehmen, legitimiert der Vorschlag des Bundesrates nun jedoch die bisherigen Expansionen der Post im digitalen Bereich und vertagt eine Anpassung des Grundversorgungsauftrags auf 2035. Für die GLP ist dieser Vorschlag klar ungenügend. Es braucht nicht später, sondern jetzt eine ehrliche Anpassung des Grundversorgungsauftrags an das aktuelle Nutzerverhalten und die heutigen Realitäten und anstelle weiterer Expansionen in funktionierende private Märkte eine Rückbesinnung der Post auf die postalischen Dienste, flankiert von einem griffigen Quersubventionierungsverbot und einem Rechtsschutz für KMU.
Die GLP fordert vom Bundesrat daher nun ein mutiges Reformpaket entlang folgender Eckwerte:
- Modernisierung der Grundversorgung, nicht später, jetzt: Eine Anpassung der Grundversorgung braucht es angesichts der Verluste der Post in der Grundversorgung jetzt und nicht erst 2035, wie vom Bundesrat vorgeschlagen. Im Vordergrund steht ein formneutraler Grundversorgungsauftrag, welcher den Zugang zu den Dienstleistungen ohne restriktive Vorgaben zur Anzahl physischer Poststellen sicherstellt. Teil einer Modernisierung der Grundversorgung sollte zudem auch die Ausschreibung des Grundversorgungsauftrags in anbieterneutraler Form bei gleichzeitiger Aufhebung des Briefmonopols umfassen.
- Privatisierung der PostFinance und Ausschreibung des Grundversorgungsauftrags im Zahlungsverkehr: Weiterhin soll jede Person Zugang zu einem Konto und Zahlungen haben. Dieser Grundversorgungsauftrag ist jedoch nicht mehr zwingend durch die PostFinance zu erbringen, sondern kann im dynamischen Schweizer Finanzmarkt auch durch andere Finanzdienstleister (bspw. Regionalbanken) erbracht werden. Die PostFinance kann damit privatisiert und das Hypothekar- und Kreditvergabeverbot für die PostFinance aufgehoben werden.
- Unternehmenszweck auf Kernauftrag fokussieren: Um Wettbewerbsverzerrungen in funktionierenden Märkten zu vermeiden, soll die Post ihre Tätigkeit auf den Kernauftrag fokussieren (wie von der WAK-N in Umsetzung der pa. Iv. 462 vorgeschlagen). Eine Ausdehnung auf digitale Kommunikationsdienstleistungen lehnt die GLP ab.
- Quersubventionierungsverbot schärfen: Tätigkeiten ausserhalb der Grundversorgung müssen ihre eigenen Kosten decken können. Zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrungen und der Steuergelder ist das Quersubventionierungsverbot dahingehend zu schärfen (wie von der WAK-N in Umsetzung der pa. Iv. 462 vorgeschlagen).
- Rechtsschutz für KMU vor Tätigkeiten der Post in fremden Märkten: Die PostCom soll nicht nur neue Beteiligungen der Post auf Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck prüfen, sondern auf Gesuch hin auch Tätigkeiten bestehender Einheiten der Post.
[1] BFS (2026) Internetnutzungsmodalitäten und Kompetenzen.