Die GLP anerkennt, dass die Ausbreitung des Wolfs die Alp- und Landwirtschaft vor Herausforderungen stellt. Wir sind bereit, Massnahmen mitzutragen, welche Schäden reduzieren, die im Zusammenhang mit der Präsenz des Wolfs stehen. Diese müssen aber zielgerichtet sein und auf einer soliden fachlichen Grundlage beruhen, damit sich unbeabsichtigte Effekte vermeiden lassen, welche die positive Rolle des Wolfs im Ökosystem beeinträchtigen. Denn der Wolf ist wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt: Er reguliert die Bestände von Rothirsch, Reh und Gämse und beeinflusst deren Raumnutzung, was so zur Waldverjüngung beitragen kann. Massgebend ist für uns deshalb nicht die Reduktion der Wolfspopulation, sondern die Reduktion der Schäden.
Die Vorlage will ermöglichen, dass einzelne schadenstiftende Wölfe aus Rudeln neu auch zwischen Februar und Mai erlegt werden können (Mo. 25.3549). Zudem sollen Abschüsse unter bestimmten Voraussetzungen auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten zulässig sein (Mo. 25.3715). Mit der Revision des Jagdgesetzes vom Dezember 2022 hat das Parlament die Eingriffsmöglichkeiten bereits deutlich erweitert. Im Sommer 2025 hat der Nationalrat den Bundesrat mit der Überweisung des Postulats 25.3027 der UREK-N beauftragt, die Erfahrungen mit dem neuen Jagdgesetz zu evaluieren und zu prüfen, ob weitere Anpassungen oder Präzisierungen im Jagdgesetz nötig sind. Mit Verweis auf diese ausstehende Evaluation hat der Bundesrat die beiden Motionen zur Ablehnung empfohlen. Diese Haltung teilt die GLP: Es ist weder zielführend noch sachgerecht, das Jagdgesetz erneut anzupassen, bevor die Auswirkungen der letzten Revision bekannt sind.
Besonders kritisch beurteilen wir die Öffnung der Jagdbanngebiete. Sie sind wichtige Rückzugsorte für Wildtiere, insbesondere auch für geschützte Arten. Abschüsse würden ihre Schutzfunktion deutlich schwächen, da sie sämtliche dort lebenden Tiere stören. Auch besteht das Risiko, dass Wölfe in andere Gebiete ausweichen und dort vermehrt Nutztiere reissen würden. Die Möglichkeit, Wölfe in Jagdbanngebieten abzuschiessen, war zudem bereits Bestandteil der Jagdgesetzrevision, welche die Stimmbevölkerung im September 2020 abgelehnt hat. Dies gilt es zu respektieren.
Die GLP lehnt die Vorlage deshalb ab. Wir fordern den Bundesrat auf, gestützt auf die Ergebnisse der Evaluation möglichst schnell zu prüfen, ob und welcher Handlungsbedarf zur Anpassung des Jagdgesetzes besteht. Ziel muss eine ganzheitliche Regulierung sein, welche die Artenvielfalt stärkt und zugleich die unerwünschten Auswirkungen der Wolfsausbreitung wirksam reduziert.