Am 18. Juni 2023 hat die Schweizer Stimmbevölkerung das Klimaschutzgesetz (KIG) mit 59 Prozent deutlich angenommen. Damit hat sie Bund und Kantone beauftragt, bei den Klimaschutzzielen voranzugehen und das Netto-Null-Ziel bis 2040 zu erreichen. Die GLP begrüsst, dass der Bundesrat die Umsetzung von Artikel 10 KIG nun endlich beschliesst. Gerade wegen der verkürzten Frist für das Netto-Null-Ziel von Bund und Kantonen ist ein Inkrafttreten dieses Artikels dringend.
Damit Bund und Kantone ihrer Vorbildfunktion für die Wirtschaft gerecht werden und als glaubwürdige Akteure in der Klimapolitik wahrgenommen werden, müssen sie das Netto-Null-Ziel bis 2040 auch tatsächlich erreichen.
«Der Bund hat den Auftrag der Bevölkerung erhalten, beim Klimaschutz voranzugehen. Jetzt braucht es endlich den Mut, diesen Auftrag auch konsequent umzusetzen», sagt Jürg Grossen, Präsident der GLP Schweiz. «Es ist höchste Zeit, dass die Verordnung nun in Kraft tritt. Denn heute heizt die Bundesverwaltung immer in zahlreichen Gebäuden mit Öl und Gas und fährt mit Benzin und Diesel umher, obwohl wettbewerbsfähige und CO2-neutrale Heizungssysteme und Elektrofahrzeuge in allen Kategorien bis hin zu E-LKW verfügbar sind. Diese Verordnung kommt zu spät und bleibt an entscheidenden Stellen zu unverbindlich. Netto-Null 2040 darf kein Wunschziel sein, sondern muss mit verbindlichen Zwischenzielen und klarer Verantwortung hinterlegt werden.»
Umsetzen ist angesagt: Netto-Null braucht mehr als gute Absichten
Die GLP begrüsst die vorgesehene Umsetzung – aber sie reicht nicht. Auch beim Tempo bleibt die Verordnung zu unverbindlich: Die Absenkpfade müssen nur «soweit technisch möglich und finanzierbar» kontinuierlich sein. «Der Bundesrat muss aufzeigen, wie er die beschlossenen Klimaziele erreicht und finanziert. Wer notwendige Investitionen aufschiebt, verlängert die Abhängigkeit von Öl und Gas», sagt Corina Gredig.
Die GLP fordert deshalb drei Dinge: einen verbindlichen und raschen Absenkpfad mit überprüfbaren Zwischenzielen, deutlich weniger Ausnahmen und eine unabhängige Erfolgskontrolle. Werden Ziele verfehlt, muss der Bund rechtzeitig nachsteuern.
Der Volksauftrag ist klar: Bund und Kantone sollen beim Klimaschutz vorangehen. Die GLP erwartet vom Bundesrat deshalb nicht nur Umsetzung, sondern Führung.