Stellungnahme der GLP zur Revision des Bundesgesetzes über die Alters – und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)

Stellungnahme der GLP zur Revision des Bundesgesetzes über die Alters – und Hinterlassenenversicherung (AHV 2030)

Die GLP setzt sich dafür ein, dass die Altersvorsorge nachhaltig und generationengerecht stabilisiert wird, ohne dabei die erwerbstätige Bevölkerung als Motor unserer Gesellschaft und Wirtschaft zusätzlich zu belasten. Wir wollen die Prosperität unserer Gesellschaft und Wirtschaft erhalten und den nachkommenden Generationen ein finanziell und strukturell gut aufgestelltes Sozialwerk hinterlassen, das den gesellschaftlichen Veränderungen gerecht wird. Denn die AHV steht vor einer grundlegenden strukturellen Herausforderung: Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung und die Pensionierung der Babyboomer -Generation führen dazu, dass im Umlageverfahren immer weniger Erwerbstätige die Renten einer wachsenden Zahl von Rentenbeziehenden finanzieren. Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV- Rente hat die Stimmbevölkerung zudem einen substanziellen Leistungsausbau beschlossen, dessen Finanzierung bisher nicht geklärt ist.

Die AHV 2030 ist für die finanzielle Stabilisierung des Sozialwerks somit wegweisend . Entsprechend haben wir vom Bundesrat erwartet, dass er eine Vorlage unterbreitet, die diesen demografischen Veränderungen Rechnung trägt. Dies ist dem Bundesrat zu wenig gelungen. Auch wenn wir begrüssen, dass
insbesondere die Anreize zur Weiterarbeit über das Referenzalter hinaus verbessert werden, bleibt die
Vorlage in einem entscheidenden Punkt zu zurückhaltend: Sie klammert strukturelle Anpassungen aus
und verschiebt diese Diskussion auf eine spätere Reform, obwohl sie für eine nachhaltige Stabilisierung
der AHV unumgänglich ist.

 

Für die GLP ist klar: Die Pflästerli- und Scheibchen politik, wie sie der Bundesrat mit dieser Vorlage betreibt, ist schädlich für die Schweiz und kommende Generationen. Es braucht eine umfassende Gesamtreform der Altersvorsorge, die das Vorsorgesystem robuster, nachhaltiger, generationengerechter und transparenter ausgestaltet. Konkret verfolgen wir drei Ziele:

  •   Es braucht ein System, das den demografischen Veränderungen Rechnung trägt und die
    Querfinanzierung von der erwerbstätigen Bevölkerung zu den Rentenbeziehenden deutlich reduziert. Dafür gilt es, das Potenzial an zumutbarer Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus wirksam besser zu nutzen und negative Erwerbsanreize konsequent abzuschaffen.

  •  Es braucht gezielte Solidaritätsmechanisme n zugunsten von Geringverdienenden sowie Personen mit einer ausgeprägten , langjährigen mentalen oder physischen Arbeitsbelastung. Im Gegenzug sollen Umverteilungsmechanismen nach dem Giesskannenprinzip ohne ausgewiesenen Bedarf abgeschafft werden.

  • Die Komplexität des Vorsorgesystems muss deutlich reduziert werden, damit es verstän dlicher
    und transparenter wird. Heute lässt sich die eigene Rentensituation häufig nur unter Beizug externer Expertise vollständig erfassen und optimieren. Dies benachteiligt insbesondere Personen, die nicht über die entsprechenden finanziellen oder fachlichen Ressourcen verfügen.

Als ersten Schritt in Richtung dieser Gesamtreform erwartet die GLP vom Bundesrat, die AHV 2030
mutiger und stärker strukturell zu reformieren. Das erfordert Lösungen, welche die langfristige Finanzierung sichern, die Generationengerechtigkeit stärken und gleichzeitig wirtschaftliche Prosperität sowie individuelle Erwerbsbiografien berücksichtigen.

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