GLP begrüsst Anpassung der CO₂-Vorgaben – und fordert Recht auf Laden

GLP begrüsst Anpassung der CO₂-Vorgaben – und fordert Recht auf Laden

Die Stossrichtung des Bundesrats, die Schweizer CO₂-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge ab 2030 an die europäischen Vorgaben des sogenannten «EU Automotive Package» anzupassen wird von der GLP begrüsst. Gleichzeitig fordert die GLP den Bundesrat auf, das bereits in der Vernehmlassung vorgesehene Recht auf Laden konsequent umzusetzen. 
Die Schweiz ist ein Land der Mieterinnen und Mieter. Wer ein Elektroauto anschaffen möchte, ist deshalb häufig auf die Zustimmung der Vermieterschaft angewiesen, um eine eigene Ladestation installieren zu können. Diese Hürde muss beseitigt werden. 
 
Für GLP-Präsident Jürg Grossen ist klar: «Ohne ausreichende Ladeinfrastruktur gelingt der breite Umstieg auf die Elektromobilität nicht. Das Recht auf Laden ist deshalb eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich Elektroautos auch in der Schweiz flächendeckend durchsetzen können.» 
 
Die GLP fordert den Bundesrat auf, bei der Umsetzung der neuen CO₂-Vorgaben gleichzeitig die rechtlichen Voraussetzungen für den einfachen Zugang zu Ladeinfrastruktur zu schaffen. Wer elektrisch fahren will, muss auch laden können – unabhängig davon, ob er Eigentümer oder Mieter ist.