Stellungnahme der GLP zur befristeten Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser

Stellungnahme der GLP zur befristeten Revision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Höchstwerte im Trinkwasser

In der Schweiz wurden in jüngster Zeit hohe PFAS-Belastungen bei Mensch und Umwelt festgestellt. Die Situation ist aus gesundheits- und umweltpolitischer Sicht besorgniserregend: Gemäss der Euro-päischen Behörde für Lebensmittelsicherheit können PFAS das Immunsystem beeinträchtigen und negative Effekte auf Leber, Cholesterinspiegel und Geburtsgewicht haben. Die Internationale Agentur für Krebsforschung stuft die PFAS-Verbindungen PFOA als «krebserregend für den Menschen» und PFOS als «möglicherweise krebserregend» ein. Auch bei Trifluoressigsäure (TFA), einem sehr persis-tenten Abbauprodukt verschiedener fluorierter Stoffe, verdichten sich die Hinweise auf gesundheitli-che Risiken, insbesondere hinsichtlich der Reproduktionstoxizität. Der Ausschuss für Risikobeurteilung der ECHA empfiehlt eine Einstufung als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B; die EFSA hat im Juli 2026 die zulässige tägliche Aufnahmemenge aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse deutlich gesenkt.

Die Vorlage zeigt auf, dass PFAS-Belastungen nicht nur ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die verarbeitende Industrie haben können. Der vom Bundesrat vorgeschlagene Ansatz mit der Vermischung von Lebensmitteln, um die Grenzwerte einzuhalten, widerspricht zentralen Grundprinzipien der Lebensmittelsicherheit sowie etablierten internationalen Standards. Das Verdünnungsverbot wurde seit den 1990er‑Jahren bewusst gestärkt, um sicherzustellen, dass Risiken nicht durch technische Massnahmen kaschiert, sondern systematisch an der Quelle reduziert werden. Die geplante Vermischung von Lebensmitteln birgt das Risiko, das Vertrauen der Bevölkerung in die Lebensmittelsicherheit massiv zu schwächen.

 

Sollte an der vorgeschlagenen Regelung festgehalten werden, begrüssen wir deshalb ausdrücklich die vorgesehene Informationspflicht über die Vermischung. Damit die notwendige Transparenz gewährleistet ist, muss die Kennzeichnung für die Konsumentinnen und Konsumenten klar, verständlich und auf den ersten Blick ersichtlich sein. Nur so können sie eine informierte Kaufentscheidung treffen.

 

Die Angleichung an den EU-Höchstwert für die Summe von zwanzig PFAS (PFAS-20) sowie die Einführung eines zusätzlichen Summenhöchstwerts für vier spezifische PFAS-Verbindungen im Trinkwasser begrüssen wir grundsätzlich. Es wird erwartet, dass dabei die Entwicklung der Konzentrationen von PFAS mitberücksichtigt wurde und sich die Übergangsfristen und Bedingungen nach der absoluten Belastung sowie der Wirksamkeit der eingeleiteten Senkungs- und Sanierungsmassnahmen richten.

 

Die Kosten und die Verantwortung für die Behebung von PFAS-Belastungen dürfen jedoch nicht einseitig den Trinkwasserversorgern und damit letztlich den Konsumentinnen und Konsumenten auferlegt werden. Falls bei Höchstwertüberschreitungen keine anderen Massnahmen als die technische Aufbereitung möglich sind, ist das ebenfalls als Härtefall anzuschauen, genau gleich wie bei den landwirtschaftlichen Betrieben. Wir erachten es als essenziell, dass sowohl das Verursacherprinzip konsequent angewendet als auch der vorsorgliche Ressourcenschutz gestärkt wird.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, damit der Eintrag von PFAS an der Quelle rasch und konsequent reduziert wird, damit die Bevölkerung und Landwirtschaft vor der Exposition besser geschützt und die menschliche Gesundheit gewahrt werden kann. Der Fokus muss konsequent auf den vorsorglichen Ressourcenschutz gelegt werden.

 

Die regelmässige Verschärfung der Grenzwerte zeigt auch, dass das Wissen über die Risiken von PFAS und deren Vorkommen noch unvollständig ist und die Regulierung dem Erkenntnisstand hinterherläuft.

 

Aus diesen Gründen empfehlen wir dem Bundesrat dringend, folgende Massnahmen anzugehen, um der Herausforderung gerecht zu werden:

  • Einen verbindlichen Plan zur Reduktion der PFAS-Einträge an der Quelle vorzulegen und den dem Bundesrat bis Ende 2027 vorgelegten Aktionsplan PFAS anschliessend rasch umzusetzen. Dafür sollen die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
  • Als Grundlage für die Priorisierung der Massnahmen insbesondere die im Bericht zum Postulat 22.4585 als zielführend bezeichnete Stoffflussanalyse durchzuführen.
  • Aufzuzeigen, wie der BR seinem Grundsatz nachkommen will, wonach er den vorsorglichen Grundwasserschutz als zentral erachtet, und entsprechend die Auswirkungen der verschärften PFAS-Höchstwerte auf die Trinkwasserversorger bewältigt werden sollen und wie dabei das Verursacherprinzip sichergestellt wird.
  • Den Zugang zu PFAS-freien Pflanzenschutzmitteln zu vereinfachen.
  • Die Wiederaufnahme einer langfristig angelegten Schweizer Gesundheitsstudie, unter anderem zur PFAS-Belastung der Bevölkerung, zu prüfen.

 

Mit den gleichlautenden Motionen 25.3801 Schaffner und 25.3865 Moser haben wir zudem sektorspezifische Absenkpfade und Massnahmen zur schrittweisen Reduktion des PFAS-Einsatzes gefordert.

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