Armeefinanzierung: GLP lehnt Finanzierung über 0,5 Prozent Mehrwertsteuer ab
Die GLP lehnt die heute präsentierte Botschaft des Bundesrates zur Finanzierung der Armee ab. Die vorgesehene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozentpunkte während zwölf Jahren geht für die GLP zu weit. Wie bereits in ihrer Medienmitteilung vom 24. Juni 2026 festgehalten, ist die GLP bereit, eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,2 Prozentpunkte zu akzeptieren. Die sicherheitspolitischen Herausforderungen haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. «Wir wollen weniger Pulverdampf und mehr Cyberabwehr: Die Armee muss nicht nostalgischer, sondern moderner werden. », sagt Nationalrat Matthias Jauslin, Mitglied der SIK-N. «Die Schweiz muss ihre Verteidigungsfähigkeit konsequent auf die Bedrohungen des 21. Jahrhunderts ausrichten.»
Finanzplatzinitiative: GLP bedauert fehlenden Gegenvorschlag
Die GLP ist erstaunt über den Entscheid des Bundesrates, die Finanzplatzinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die GLP erachtet das Grundanliegen der Initiative als wichtig und hätte sich deshalb einen tragfähigen Gegenvorschlag erwartet. Dass der Schweizer Finanzplatz eine zentrale Rolle bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der Schweiz spielt, anerkennt der Bundesrat. Dennoch verzichtet er auf verbindliche Regeln. Die GLP wird sich im Parlament dafür einsetzen, dass ein Gegenvorschlag ausgearbeitet wird. Ziel muss es sein, die berechtigten Anliegen der Initiative aufzunehmen und gleichzeitig eine breit abgestützte und praxistaugliche Lösung zu finden. «Für die Realwirtschaft gelten klare Klimavorgaben. Beim Finanzplatz fehlen verbindliche Leitplanken bislang weitgehend. Der Bundesrat wendet damit beim Finanz- und beim Werkplatz unterschiedliche Massstäbe an.» sagt Kathrin Bertschy GLP-Nationalrätin.
Status S: Mehr Spielraum für Kantone bei Sozialhilfe
Die GLP unterstützt die Haltung des Bundesrates zur Änderung des Asylgesetzes und insbesondere den vorgesehenen grösseren Spielraum der Kantone bei der Festlegung der Sozialhilfe für Personen mit Schutzstatus S. Schutzstatus-S-Berechtigte erhalten nach fünf Jahren grundsätzlich einen Aufenthaltsstatus B. Die GLP begrüsst deshalb Massnahmen, die den Kantonen eine angemessene Ausgestaltung der Sozialhilfe ermöglichen. Diese darf jedoch nicht unter das Existenzminim fallen. Zudem müssen die Voraussetzungen für den Berufseistieg und die Arbeitstätigkeit vereinfacht werden, wie Nationalrätin Kathrin Bertschy und Ständerätin Tiana Moser in den Vorstössen 26.3960 26.3963 und 26.3582 26.3583 in der Sommersession fordern. «Wer Menschen mit Schutzstatus S eine Perspektive geben will, muss ihnen ermöglichen, auf eigenen Beinen zu stehen. Dazu gehört auch, dass berufliche Qualifikationen aus der Ukraine rasch und unkompliziert anerkannt werden und Ukrainerinnen und Ukrainer ihrer Ausbildung entsprechend arbeiten können. Wir wollen bürokratische Hürden abbauen und die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtern,“ sagt Kathrin Bertschy GLP-Nationalrätin.