Die eidgenössischen Räte haben den Bundesrat deshalb mit zwei gleichlautenden Motionen (26.3009 der KVF -N und 26.3004 der KVF-S) beauftragt, Investitionssicherheit für den unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) durch die Alpen für die Zeit nach 2030 sicherzustellen. Die heutigen Instrumente sind gemäss Verlagerungsbericht zwar wirksam, aber ungenügend. Der Bundesrat rechnet selbst kaum mit zusätzlichen Produktivitätsverbesserungen im Schienengüterverkehr. Er hält zudem fest, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung im besten Fall eine weitere Rückverlagerung auf die Strasse verhindert. Aus Sicht der GLP braucht es deshalb mittelfristig eine grundsätzliche Neuausrichtung der UKV-Finanzierung . Die heutige, aus allgemeinen Bundesmitteln finanzierte Betriebsförderung soll durch ein neues, eigenständiges Finanzierungsinstrument abgelöst werden, das direkt beim alpenquerenden Schwerverkehr ansetzt und nach dem Verursacherprinzip ausgestaltet ist: Eine für den alpenquerenden Schwerverkehr zu erhebende Zusatzmaut, unabhängig vom Herkunftsland des Fahrzeugs.
Die Abgabe könnte z.B. als Zuschlag auf die LSVA für alpenquerende Fahrten erhoben werden. Sie ist so lange und in wirksamer Höhe zu erheben , bis das Verlagerungsziel erreicht ist. Ein solches Instrument hätte gegenüber der heutigen Lösung zwei Vorteile:
– Es koppelt die Mittelgenerierung an die Ursache der Verlagerungsproblematik (den Strassentransitverkehr selbst) statt an die allgemeine Bundeskasse .
– Es lässt sich so ausgestalten, dass es automatisch wirkt, solange das Verlagerungsziel verfehlt
wird, statt an starre Degressionsschritte gebunden zu sein.
Damit könnte das Verlagerungsziel von maximal 650’000 alpenquerenden Lastwagenfahrten pro Jahr erreicht werden, ohne dass der UKV dauerhaft von jährlich neu zu bewilligenden Bundesbeiträgen abhängig bleibt.
Parallel dazu braucht es weitere Massnahmen, damit nicht nur die Rückverlagerung auf die Strasse gebremst wird, sondern die Verlagerungspolitik insgesamt auf Kurs kommt: ein stärkeres internationales Engagement für leistungsfähige und zuverlässige Zulaufstrecken zur NEAT sowie eine bessere Koordination von Baustellen und Kapazitäten auf den europäischen Güterverkehrskorridoren.